AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Norderney-Apartments (Könige und Grafen GmbH – im Folgende „Norderney-Apartments“) vermittelt Ferienunterkünfte. Die Vermietung der Apartments erfolgt im Namen und für Rechnung der Eigentümer. Norderney-Apartments handelt als Vermittler und ist in diesem Rahmen bevollmächtigt, alle Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Zahlungen entgegenzunehmen. Zudem übernimmt Norderney Apartments als weitere Leistung die Gästebetreuung. Norderney-Apartments ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
2.Vertragsschluss
Der Vermieter bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung auf der Homepage von Norderney-Apartments sowie anderer Buchungsportale die Abgabe eines Angebots an.
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn Norderney-Apartments bzw. ein anderes Buchungsportal das Angebot des Gastes (Buchung) durch schriftliche Bestätigung der Buchung annimmt. Die Buchung erfolgt für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Der buchende Gast steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser Personen wie für seine eigenen mit ein.
Sofern es aufgrund eines technischen Fehlers der Buchungssoftware zu einer Doppelbuchung kommt, haben der Vermieter und Norderney-Apartments dies nicht zu vertreten. Die Vermietung erfolgt an den erstbuchenden Gast. Für die zweite Buchung wird, soweit möglich, ein gleichwertiges Apartment angeboten.
- Unverbindliche Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die dem Gast das Recht zum kostenlosen Rücktritt einräumen, können nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermittler Norderney-Apartments vorgenommen werden.
Diese Reservierungen gelten dann nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Gast ist verpflichtet, Norderney Apartments bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, verfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht seitens Norderney Apartments.
- Rücktritt, Storno
Der Mietvertrag ist mit schriftlicher Buchungsbestätigung geschlossen worden.
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt, d.h. eine vorzeitige Vertragsbeendigung vor der Anreise, hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts zahlt der Gast bis 31 Tage vor der Anreise KEINE Storno-Gebühr, sondern nur pauschal einmalig 40,-€ als Bearbeitungsgebühr.
Ab 30 Tage vor der Anreise bis zum Anreisetag zahlt der Gast 90% des Mietpreises. Der Vermieter muss sich jedoch eine Weitervermietung des Apartments sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% des Gesamtpreises zugrunde gelegt. Eine weiter pauschale Bearbeitungsgebühr fällt in diesem Fall nicht mehr an.
Für Buchungen über Booking.com oder andere Buchungsportale gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Umbuchungen
Umbuchungen, d.h. Vertragsänderungen in Bezug auf Objekt, Zeitraum oder Miethöhe, sind nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Sofern eine Umbuchung akzeptiert wird, bestätigt Norderney Apartments dies dem Gast. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 45,00 Euro erhoben.
- Preise/Leistungen
Die im Buchungsangebot angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Sie schließen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. ein. Sie gelten pro Wohneinheit und Nacht. Die Leistungen sind im Einzelnen in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Die Kosten für Wäsche sowie die Endreinigung sind nicht im Übernachtungspreis inbegriffen. Der Gast hat die Möglichkeit, die Endreinigung eigenständig und ohne zusätzliche Kosten durchzuführen oder diese von einer von ihm beauftragten Person vornehmen zu lassen. Wenn Norderney Apartments die Endreinigung durchführt, wird dem Gast eine Pauschale berechnet, die für jedes Objekt zusätzlich zum Übernachtungspreis ausgewiesen ist. Sollte die Unterkunft nach Abreise des Gastes eine über das normale Maß hinausgehende Verschmutzung aufweisen, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten vom Gast zu übernehmen. Selbiges gilt für eine unzureichende Selbstreinigung. In diesem Fall wird für die erneute Reinigung die Pauschale von Norderney Apartments berechnet.
Gebühren für Kurtaxe und Parken im öffentlichen Parkraum sind nicht Vertragsgegenstand.
- Anreise/Abreise
Das Apartment steht dem Gast ab 16 Uhr am Anreisetag und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen spätestens ab 18 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag müssen Abreise und Schlüsselrückgabe bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Bei Verlust des Schlüssels ist der Gast zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselrückgabe wird mit 50% der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.
Bei seiner Abreise hat der Gast das Apartment in einem geräumten, ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Der Müll in der Wohnung ist zu entsorgen. Die Mülltrennung und -entsorgung hat in den Mülltonnen der Nordstrandperle bzw. des nächstgelegenen Glascontainers zu erfolgen. Das benutzte Geschirr ist zu reinigen und die Betten sind abzuziehen. Alle elektrischen Geräte sind auszuschalten, die Heizkörper sind auszustellen und die Fenster sind zu schließen.
Eine vorzeitige Abreise hat der Gast gegenüber Norderney Apartments mitzuteilen. Der Gast ist in diesem Fall weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.
- Haustiere
Das Mitführen von Hunden ist gestattet. Sonstige Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache mit Norderney Apartments gestattet. Dies gilt auch für Haustiere der Besucher der Gäste.
- Zahlung
Norderney Apartments kann nach erfolgter Buchung eine Anzahlung zwischen 23,8% und 29,75% des Gesamtpreises verlangen. Der Gesamtpreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens 10 Tage vor der Anreise fällig.
- Gewährleistung, Haftung
Bei Mängeln an der Mietsache ist der Gast ist verpflichtet, etwaige Reklamationen unverzüglich gegenüber Norderney Apartments mitzuteilen. Anderenfalls wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Es sind angemessene Reparaturzeiten in Kauf zu nehmen. Entschädigungsansprüche können nur geltend gemacht werden, sofern die Schäden durch den vermietenden Eigentümer oder Norderney Apartments zu vertreten sind und den Urlaub erheblich beeinträchtigen.
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die Fremdleistungen darstellen, z.B. ein zur Verfügung gestellter Hotspot für den Internetzugang/ WLAN-Netz. Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern seine Leistung durch einen Umstand unmöglich wird, den er nicht zu vertreten hat, z.B. Wasser- oder Brandschäden. Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung in der Nordstrandperle durch Norderney Apartments
zur Verfügung stellen zu lassen.
Im Übrigen ist die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind oder grob fahrlässig bzw. vorsätzlich – auch durch einen Erfüllungsgehilfen – herbeigeführt wurden, auf den Mietpreis beschränkt, § 309 Nr. 7 BGB.
Für persönliche Gegenstände, die in die Wohnung eingebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
- Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, das Apartment nur in dem vereinbarten Umfang und nur mit der gebuchten Personenzahl zu nutzen. Einer Untervermietung an andere Personen ist untersagt. Das Apartment und dessen Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen sind zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder.
Das Rauchen ist in allen Apartments untersagt. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind einzuhalten.
Beim Verlassen des Apartments sind alle Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. In dringenden Fällen – insbesondere bei Schäden im Objekt – ist es Norderney Apartments oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, das Apartment zu betreten.
Wenn der Gast bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellt, muss dies Norderney Apartments unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Abreise des Gastes ist das Apartment in einem aufgeräumten Zustand, mit dem vollständigen und schadensfreien Inventar, das bei Anreise vorhanden war, an Norderney Apartments zu übergeben.
- Haftung des Gastes
Der Gast haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch des Apartments hinausgehen. Dies umfasst Beschädigungen, Verschlechterungen und übermäßige Abnutzungen, die durch ihn, eine mitgebuchte Person oder Besucher schuldhaft verursacht werden.
Sofern ein zur Verfügung gestelltes WLAN-Netz für gesetzeswidrige Zwecke genutzt wird, wird für den daraus entstehenden Schaden gehaftet. Die Haftung gilt auch für Schäden, die durch die WLAN-Nutzung von mitgebuchten Personen oder Besuchern entstehen.
Der Gast hat jeden Schaden, der im Apartment, dem Inventar oder an den Einrichtungsgegenständen auftritt oder festgestellt wird, unverzüglich bei Norderney Apartments anzuzeigen. Anderenfalls haftet er gegenüber dem Vermieter für den Schaden, der daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte, § 536c BGB.
Sofern der Gast eine Privathaftpflicht- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen hat, die obige Schäden reguliert, tritt er hiermit seine Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab. Er ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.
Liegt ein erheblicher Verstoß des Gastes Gast gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag (z.B. veränderte Nutzung der Räumlichkeiten) vor, hat der Vermieter das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages. Zudem kann er Schadensersatz in Höhe des vollen Mietzinses für die gesamte Mietdauer verlangen. Sofern die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als vertraglich vereinbart, kann der Vermieter ferner einen entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.
- Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Gerichtsstand ist Steinfurt.
Ochtrup, November 2024