AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast,
Norderney-Apartments (Könige und Grafen GmbH – im folgendem Norderney-Apartments genannt) vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast.
Norderney-Apartments ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- oder ggf. Mietvertrages.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung von Norderney-Apartments
Der Vermieter, vertreten durch Norderney-Apartments, bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung/seines Hauses im Katalog oder auf der Homepage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungs- /Mietvertrag kommt dadurch zustande, Norderney-Apartments das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, annimmt.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.
2. Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit Norderney-Apartments als Vertreter des Vermieters möglich.
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt bei Norderney-Apartments Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch Norderney-Apartments.
3. Rücktritt
Der Mietvertrag zwischen dem Gast und dem Eigentümer ist für ein/e Wohnung/Haus in einem bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Preis geschlossen. Es gelten die Angaben der Bestätigung.
Rücktritt/Kündigung:
Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung nach Abschluss des Vertrages hat in beiderseitigem Interesse schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts/einer Kündigung zahlt der Gast keine bis 31 Tage vor der Anreise KEINE prozentuale Gebühr, sondern nur pauschal einmalig 40,-€ als Bearbeitungsgebühr.
Ab 30 Tage vor Anreise bis zum Anreisetag zahlt der Gast 90% des Mietpreises. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr fällt ab 30 Tage vorher nicht mehr an.
Umbuchung:
Änderungen des Vertrages hinsichtlich Objekt, Zeitraum oder Mietsumme sind nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Im Falle einer akzeptierten Umbuchung wird Norderney-Apartments diese dem Gast gegenüber bestätigen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 45,00 Euro erhoben.
4. Preise/Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise schließen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. ein. Sie gelten pro Wohneinheit und Nacht. Die Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Die Kosten für Wäsche sowie die Endreinigung sind nicht im Übernachtungspreis inbegriffen. Der Gast hat die Möglichkeit, die Endreinigung eigenständig und ohne zusätzliche Kosten durchzuführen oder diese von einer von ihm beauftragten Person vornehmen zu lassen. Sollte die Endreinigung durch Norderney Apartments erfolgen, wird dem Gast eine Pauschale berechnet, die für jedes Objekt zusätzlich zum Übernachtungspreis ausgewiesen ist. Sollte die Unterkunft nach Abreise des Gastes eine über das normale Maß hinausgehende Verschmutzung aufweisen (siehe Punkt 5), sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten vom Gast zu übernehmen (siehe Punkt 9).
5. Anreise/Abreise
Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 16 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen spätestens ab 18 Uhr zur Verfügung. Die Abreise und Schlüsselrückgabe muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselrückgabe wird mit 50% der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.
Bei der Endreinigung durch Norderney-Apartments hat der Mieter die Unterkunft in einem geräumten, ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dies bedeutet insbesondere, dass
- sich nach Abreise kein Müll in der Wohnung befindet (Mülltrennung und Entsorgung in den Mülltonnen des Hauses bzw. des nächstgelegenen Glascontainers),
- das benutzte Geschirr gereinigt wurde,
- die Betten abgezogen wurden.
Sämtliche elektrischen Geräte sind auszuschalten (nicht nur “Stand-by”), sämtliche Heizkörper sind auszustellen und die Fenster sind zu schließen.
6. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung kann eine Anzahlung in Höhe von zwischen 23,8% und 29,75% des Gesamtaufenthaltspreises verlangt werden. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens 10 Tage vor der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7. Haftung des Vermieters und Norderney-Apartments
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen erbracht werden, z.B. ein zur Verfügung gestellter Hotspot für den Internetzugang.
Norderney-Apartments haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.
Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, z.B. durch Wasser- oder Brandschäden. Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung zu stellen.
8. Pflichten des Gastes
Der Gast darf das Apartment nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen.
Der Gast ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder.
Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
Das Rauchen in allen Ferienunterkünften ist ausnahmslos untersagt, die Haltung von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn die Beschreibung dies ausdrücklich zulässt.
Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten.
Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten.
In dringenden Fällen ist es dem Vermittler oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, die Wohnung zu betreten.
Wenn der Gast bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Tag im Büro mitgeteilt werden. Bei Abreise des Gastes ist/sind das/die Apartment(s) zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenen Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben.
9. Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen / Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/ Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen.
Sollte der Gast ein zur Verfügung gestelltes WLAN-Netz für gesetzeswidrige Zwecke nutzen so haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Die Haftung gilt auch für Schäden, die durch die vom Gast geduldete WLAN-Nutzung durch Dritte (Mitreisende/Besuch) entstehen.
Der Gast hat jeden in/an den Apartments, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter oder Norderney-Apartments anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).
Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.
Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.
10. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast gegenüber Norderney-Apartments unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler/Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
Der Gerichtsstand ist Steinfurt.
Ochtrup, Mai 2024